Der Bienensachverständige wird von den Landratsämtern bestellt. Er berät die Imker und Imkerinnen bei Fragen und Problemen zur Bienenhaltung. Insbesondere die Völker-Gesundheit ist sein Schwerpunkt.
Nach erfolgter sorgfältiger Untersuchung der Bienenvölker stellt der BSV darüber einGesundheitszeugnis aus.

 

Er steht auch beratend zur Seite, sollte ein Seuchenverdacht in einem Volk auftreten. Weiterhin muss der zuständige BSV als Wanderwart auch unverzüglich verständigt werden, wenn Bienenvölker in seinem Zuständigkeitsbereich auf- oder umgestellt werden. Dabei ist ihm ein gültiges Gesundheitszeugnis vorzulegen. Falls Sie einen Bienenschwarm entdecken, oder ein Schwarm sich bei Ihnen im Garten eingenistet hat wird dieser Fachmännisch eingefangen und versorgt. Bienenschwärme können selbsverstandlich von jedem Imker eingeholt werden.< Der Rastatter Bezirksimkerverein hat mehrere Bienensachverständige die jeweils für ein bestimmtes Gebiet zuständig sind. Der 1. Vorsitzende des Bezirksimkervereins Rastatt, gibt gerne jederzeit weitere Informationen persönlich weiter.